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BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Steht die Bestimmung eines Hoferben mit einer anderweitigen formlosen, aber bindenden Hoferbenbestimmung, wie sie der Senat in besonderen Ausnahmefällen für möglich hält (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286; 23, 249), in Widerspruch, so wird in der Regel auch ein Mißbrauch des freien Bestimmungsrechts zu bejahen sein. - BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Formlose Hoferbenbestimmung
Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Steht die Bestimmung eines Hoferben mit einer anderweitigen formlosen, aber bindenden Hoferbenbestimmung, wie sie der Senat in besonderen Ausnahmefällen für möglich hält (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286; 23, 249), in Widerspruch, so wird in der Regel auch ein Mißbrauch des freien Bestimmungsrechts zu bejahen sein. - BGH, 20.05.1952 - V BLw 79/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Der Senat hat bereits im Beschluß vom 20. Mai 1952 (V BLw 79/51, RdL 1953, 43; 44; vgl. dazu auch Beschluß vom 30, Januar 1951, V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 119, 120 = RdL 1951, 96, 97) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. Beschluß vom 30. November 1949, RdL 1950, 81, 82) ausgesprochen, daß sich zwar die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen wie auch die Testierfähigkeit des Erblassers nach dem zur Zeit der Errichtung der Verfügung geltenden Recht bestimmt, daß dagegen die Frage, ob die in gehöriger Form errichteten Verfügungen von Todes wegen Rechtswirksamkeit besitzen, nach dem zur Zeit des Erbfalles geltenden Recht zu beurteilen ist.
- BGH, 17.12.1952 - V BLw 6/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Demgemäß hat der Senat auch in einem weiteren Beschluß vom 17. Dezember 1952 (V BLw 6/52, RdL 1953, 107), der einen vor dem Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes liegenden Vorerbfall und einen unter der Geltung der Höfeordnung eingetretenen Nacherbfall betrafs auf den Nacherbfalls obwohl der Nacherbe nicht etwa Rechtsnachfolger des Vorerben, sondern des Erblassers ist, nicht das bei Eintritt des Vorerbfalles geltende Recht, sondern die Höfeordnung angewandt. - BGH, 28.01.1958 - V BLw 46/57
Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Eine unter Mißbrauch des freien Bestimmungsrechts getroffene Hoferbenbestimmung ist wegen Sittenverstoßes gemäß § 158 BGB nichtig (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Januar 1958, V BLw 46/57, RdL 1958, 72 und die weiter dort angeführten Entscheidungen). - BGH, 30.01.1951 - V BLw 53/49
Ungeregelter Erbfall. Testament
Auszug aus BGH, 08.12.1959 - V BLw 11/59
Der Senat hat bereits im Beschluß vom 20. Mai 1952 (V BLw 79/51, RdL 1953, 43; 44; vgl. dazu auch Beschluß vom 30, Januar 1951, V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 119, 120 = RdL 1951, 96, 97) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. Beschluß vom 30. November 1949, RdL 1950, 81, 82) ausgesprochen, daß sich zwar die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen wie auch die Testierfähigkeit des Erblassers nach dem zur Zeit der Errichtung der Verfügung geltenden Recht bestimmt, daß dagegen die Frage, ob die in gehöriger Form errichteten Verfügungen von Todes wegen Rechtswirksamkeit besitzen, nach dem zur Zeit des Erbfalles geltenden Recht zu beurteilen ist.